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OP Maske ist nicht gleich OP Maske und FFP2 ist nicht gleich FFP2, auch wenn ein Sonderprüfbericht vorliegt.

Noch immer werden massenweise unzertifizierte (Fake) KN95 Masken als FFP2 und OP Masken im verkauft. Viele (Privat-) Klinken / Apotheken und Endverbraucher kaufen, weil Ihnen die Importeure die Verkehrsfähigkeit versichern. Oftmals sind aber die Zertifikate nicht vollständig / gefälscht. Einkäufer greifen zu, weil es ein Schnäppchen ist.

Bei OP Masken sind Verpackungen auf Englisch bedruckt und/oder nicht im BFARM Medizinprodukteinformationssystem eingetragen. KN95 Masken werden mit FFP2 gleichgesetzt. Hier gilt, dass echter Schutz nur dichtanliegende FFP2 Masken bieten, die am Kopf befestigt werden und nicht mit Gummischlaufen um die Ohren.

Offiziell sind die Sondergenehmigungen nun wieder verboten. Davon abgesehen haben nur wenige diese überhaupt beantragt, da die DEKRA für die Sondergenehmigung 10.000 € forderte.

Zitat:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellte am 26. Juni fest, dass es für medizinische Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierende Halbmasken keinen Versorgungsengpass mehr gibt, der eine Sonderzulassung rechtfertigen würde. Dies berücksichtigt das BfArM bei der Antragsbewertung für Sonderzulassungen ab 1. Juli 2020. Etwaige Sonderzulassungen auf Basis bereits vorliegender Anträge sind bis 31. August 2020 befristet.

Fakt: Im Markt kursieren sehr viele Fake Masken ohne vernünftige Zertifikate und ohne Einhaltung europäischer Normen. OP Maske ist nicht gleich OP Maske und FFP2 ist nicht gleich FFP2, auch wenn ein Sonderprüfbericht vorliegt.